Tel.: 05722 - 25 934
Verordnungen
Hat der Arzt durch seine Verordnung die Notwendigkeit einer Therapie festgestellt, so ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährleistet. In bestimmten Fällen muss die Verordnung vor Behandlungsbeginn durch die Krankenkasse genehmigt werden. Alle Patienten über 18 Jahre, die gesetzlich versichert sind, müssen zehn Prozent der Behandlungskosten, sowie zehn Euro Rezeptgebühr dazube-zahlen. Über eine eventuelle Befreiung der Zuzahlung informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Die Heilmittelrichtlinie vom 01.02.2021 besagt:
Der Behandlungsbeginn muss spätestens am 28. Tag nach Ausstellung erfolgen, es sei denn der Arzt verordnet einen dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Längere Therapieunterbrechungen können zur Ungültigkeit der Verordnung führen. Sie bestätigen den Erhalt jeder Therapieeinheit nach der Durchführung mit Ihrer Unterschrift auf der Verordnung.
Die Dauer einer Therapiesitzung ist mit 30/45 oder 60 Minuten auf dem Rezept
durch den Arzt festgelegt worden.
Therapieablauf
Die Therapie beginnt mit der allgemeinen Anamnese, also der Erhebung der individuellen Vorgeschichte des Patienten. Es wäre hilfreich, wenn Sie zu dieser Erstdiagnostik alle wichtigen Unterlagen zu Ihrer Erkrankung (ärztliche Befunde, bisherige Behandlungsberichte etc.) mitbringen würden. Ergänzend zum Anamnesegespräch werden Testverfahren durchgeführt um eine individuelle
Therapieplanung erstellen zu können.
Die Mitarbeit des Patienten (ggf. der Eltern) ist sehr wichtig.
Sie ist notwendige Voraussetzung für eine effektive Behandlung.
Die Patienten werden angeleitet, die Übungen regelmäßig durchzuführen und bereits erlernte Fähig-keiten im Alltag umzusetzen. Dafür ist die Unterstützung der Angehörigen hilfreich und wünschenswert.
Der Verlauf der Therapie wird dokumentiert. Um Therapieziele neu zu formulieren oder Therapieschwerpunkte zu verlagern, erfolgt eine Bedarfsdiagnostik. Zum Wohle des Patienten wird eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den beteiligten Medizinern, Pädagogen, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Psychotherapeuten und offiziellen Ämtern angestrebt.